Die Gewährleistung bei neuen und gebrauchten Artikeln

Die gesetzliche Gewährleistung* nach § 437 BGB*** beträgt seit beim Verkauf von Händlern an Verbraucher 24 Monate; sie kann aber bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden (z.B. per AGB oder vertragliche Einzelvereinbarung), wobei alle derartigen Artikel aus unserem Angebot stets deutlich gekennzeichnet sind und auf die ggf. verkürzten Fristen hingewiesen wird.

Die Gewährleistungsfrist kann bei reinen Privatverkäufen (sowie ggf. bei Verkauf an andere Gewerbetreibende) durch einen Haftungsausschluss auch komplett ausgeschlossen werden. Wir bieten im Rahmen unseres gewerblichen Angebots** aber keine Artikel aus Privatbesitz, Kommissionsware, Exportware oder dergleichen an, so dass Sie als privater Käufer immer Ihre gesetzlichen Verbraucherrechte haben.

Dr.-Ing. Joachim Blödorn

 

*) Siehe z.B. auch Wikipedia***

**) In der Sitemap nicht aufgeführte, eventuell aber noch über Suchmaschinen auffindbare private Seiten wie z.B. die Flohmarktseite oder Angebote in Online-Auktionen sind stets auch eindeutig als privat ausgewiesen und gehören nicht zu o.g. gewerblichen Angebot!

 

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